Entlassung

Wie sind die Kündigungsfristen?

Der Verbraucher kann den Vertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen, ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach §11 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes.

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